1 Ein unverbindliches Kilometerleasing-Angebot von Lexus Financial Services (eine Geschäftsbezeichnung der Toyota Kreditbank GmbH, Toyota-Allee 5, 50858 Köln) für den Lexus UX 250h Style Edition. Anschaffungspreis: 35.468,00 € zzgl. Überführungskosten, Leasingsonderzahlung: 0,00 €, Gesamtbetrag: 13.824 € zzgl. Überführungskosten, jährliche Laufleistung: 10.000 km, Vertragslaufzeit 48 Monate, 48 mtl. Raten à 288,00 €, Wechselprämie: 2.500,00 €2. Servicebausteine optional erhältlich. Gilt bei Anfrage und Genehmigung bis zum 30.06.2023. Individuelle Preise und Finanzangebote erhalten Sie bei uns.
2 Die Wechselprämie in Höhe von 2.500,00 € reduziert den Anschaffungspreis und gilt nur bei Abschluss eines Leasingvertrags über einen neuen Lexus UX 250h Style Edition über Lexus Financial Services (eine Geschäftsbezeichnung der Toyota Kreditbank GmbH, Toyota-Allee 5, 50858 Köln) und nur bei gleichzeitiger Inzahlungnahme Ihres (mindestens 4 Monate auf Sie oder ein Mitglied Ihres Haushalts zugelassenen) Gebrauchtwagens (außer Lexus) durch einen Lexus Vertragshändler oder bei Nachweis der Ablösung eines Leasingvertrags eines Mitbewerbers von Lexus.
Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.